Gremien

Allgemeine Infos

Der Kreistag ist das wichtigste Organ des Landkreises. Er besteht aus in allgemeiner, freier, gleicher geheimer und unmittelbarer Wahl gewählten Kreistagsabgeordneten. Seine Aufgabe ist die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Landkreises (§ 29 Abs. 1 Hessische Landkreisordnung) und die Überwachung der gesamten Verwaltung des Landkreises und der Geschäftsführung des Kreisausschusses. Der Kreistag des Odenwaldkreises hat neben dem Kreisausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss als Pflichtausschüsse noch vier weitere Ausschüsse zu seiner Unterstützung und zur Vorbereitung von Beschlüssen gebildet.

Die Mitglieder des Kreistages werden jeweils im Abstand von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand am 14. März 2021 statt. Der Kreistag des Odenwaldkreises besteht aus 51 Abgeordneten.

Der Kreisausschuss

Während der Kreistag als das von den Einwohnern direkt gewählte oberste Organ des Landkreises alle wichtigen Entscheidungen trifft, obliegt es dem Kreisausschuss, die Beschlüsse des Kreistages umzusetzen und die laufende Verwaltung zu besorgen.

Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden, dem hauptamtlichen Ersten und weiteren 10 ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten. Die ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten werden vom Kreistag alle fünf Jahre zu Beginn der Wahlperiode gewählt. Insofern spiegelt sich bei der Zusammensetzung das politische Stärkeverhältnis des Kreistages innerhalb des Kreisausschusses wider.

Im Rahmen seiner Tätigkeit hat der Kreisausschuss unter anderem:

nach den Beschlüssen des Kreistages im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung des Kreises zu besorgen Gesetze, Verordnungen und aufsichtsbehördliche Weisungen auszuführen

die öffentlichen Einrichtungen, die wirtschaftlichen Betriebe und sonstiges Kreisvermögen zu verwalten

den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen sowie das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen

den Kreis nach außen zu vertreten und den Schriftwechsel zu führen.

So wie es Ausschüsse im Wirkungsbereich des Kreistages gibt, sind auch dem Kreisausschuss sogenannte "Hilfsorgane" zur Seite gestellt, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen. Diese Hilfsorgane bezeichnet man als Kommissionen. Sie setzen sich aus Mitgliedern des Kreisausschusses, des Kreistages sowie aus sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammen.

Derzeit bestehen folgende Kommissionen:

Schulkommission, Frauenkommission, Sportkommission, Seniorenkommission